1. Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Vereinbarung sind:
Alle mündlichen oder schriftlichen Informationen und Materialien, die der Teilnehmer:in direkt oder indirekt im Rahmen des Seminars erhält (z.B. Skripte, Lernunterlagen, Materialien, Videos, Akademieinhalte) und welche als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus ihrem Gegenstand oder sonstigen Umständen ergibt.
2. Nutzungsrechte
Der Teilnehmer:in verpflichtet sich, alle direkt oder indirekt zur Kenntnis gekommenen vertraulichen Informationen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung an Dritte weiterzugeben, zu veröffentlichen, zu verwerten (kommerziell oder nicht kommerziell) oder in sonstiger Weise zu verwenden. Der Teilnehmer:in erklärt sich damit einverstanden, die Unterlagen ausschließlich für den Yoga-Unterricht zu verwenden. Die im Rahmen der Ausbildung zur Verfügung gestellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Das Recht der Verwertung richtet sich nach dem deutschen Urheberrecht. Verwertungshandlungen sind insbesondere nur zum privaten und nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Insbesondere ist die Vervielfältigung von Inhalten, auch soweit es Auszüge betrifft, und die anschließende Weitergabe an Dritte und/oder das öffentliche Zugänglichmachen in allen Fällen untersagt.
3. Vertraulichkeit, Ideen- und Konzeptschutz, Vertragsstrafe
(1) Der Teilnehmer:in verpflichtet sich alle direkt oder indirekt zur Kenntnis gekommenen vertraulichen Informationen und zur Verfügung gestellten Inhalte streng vertraulich zu behandeln. Der Teilnehmer:in wird geeignete Vorkehrungen zum Schutz der vertraulichen Informationen treffen.
(2) Die Pflicht zur vorstehenden Vertraulichkeit dauert auch nach Beendigung der Zusammenarbeit an. Auf Verlangen sind ausgehändigte Unterlagen herauszugeben.
(3) Zu den Informationen zählen auch alle Präsentationen und Konzeptdetails im Rahmen der schriftlichen Inhalte. Es gehören auch ausdrücklich solche Informationen dazu, die nicht eine entsprechende Schöpfungshöhe nach UrhG oder Kennzeichenrecht aufweisen („Ideen- und Konzeptschutz“).
(4) Unabhängig von einem eventuellen Schadensersatzanspruch bei Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Teilnehmer:in für jeden Fall des schuldhaften Verstoßes gegen diese Vereinbarung unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs eine Vertragsstrafe in Höhe von EURO 7.500 zu zahlen. Weitergehende Ansprüche und Maßnahmen (bspw. Unterlassung, Schadensersatz, Auskunft, außerordentliche Kündigung) bleiben hiervon unberührt.
(5) Soweit eine der vorstehenden Regelungen unwirksam oder teilweise unwirksam sein sollte, gilt, dass stattdessen eine Regelung in Kraft treten soll, die dem Sinn der Regelung am ehesten entspricht. Die übrigen Regelungen sind hiervon nicht betroffen.